CDU Herford fordert mehr Transparenz und Achtung der Rechte der Ratsmitglieder
„Im Rathaus unserer Stadt wird es allerhöchste Zeit für einen Wechsel“, zeigt sich Jörg Haferkorn, der Vorsitzende des CDU-Stadtverbands, entsetzt über die Art und Weise, wie Bürgermeister Kähler seine Verwaltung führt. Das ganze Ausmaß des Versagens wird am Beispiel der Vorgänge um das ehemalige Hotel Stadt Berlin deutlich. So hatte die Kanzlei Streitbörger die Stadt Herford bereits am 05.06.2023 mündlich und am 12.06.2023 schriftlich darüber informiert, dass und warum „die Ausübung eines Vorkaufsrechts vorliegend nicht möglich sein dürfte“. Einen Tag später haben die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses über die Ausübung des Vorkaufsrechts durch die Stadt Herford beraten und mehrheitlich beschlossen – jedoch ohne dass ihnen die E-Mail der beauftragten Rechtsanwälte oder deren detaillierte rechtliche Einschätzung vorgelegt wurde. „Es ist eine Farce und eine Missachtung der Rechte der Ratsmitglieder, wenn die Verwaltung offenbar zur Durchsetzung eigener Vorstellungen und Ziele den gewählten Vertretern Informationen vorenthält“, kritisiert Haferkorn.
Danach ist dann auch der Entwurf des Bescheids zur Geltendmachung des Vorkaufsrechts durch einen externen Anwalt geprüft worden. Mit einem eindeutigen Ergebnis des Anwalts: „Das Ermessen ist im beschlussgebenden Organ nicht korrekt ausgeübt worden. Auf eine Klage des Verkäufers wird der Bescheid aller Voraussicht nach aufgehoben.“ Am 15.08.2023 vermerkte die Leitung der Wirtschaftsförderung (eine Stabsstelle des Bürgermeisters) den Verwaltungsvorstand über die Erklärung des externen Anwalts „Die Ausübung des Vorkaufsrechts sei nicht gerichtsfest“ informiert zu haben.
Allerspätestens jetzt hätte der Bürgermeister die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses informieren müssen, dass sie ihre Entscheidung auf einer falschen Grundlage getroffen haben. „Was der Bürgermeister stattdessen gemacht hat, ist schwer zu ertragen – drei Tage nach der zweiten eindeutigen rechtlichen Einschätzung setzt er sich über diese hinweg und unterschreibt den Bescheid zur Ausübung des Vorkaufsrechts“, zeigt sich Haferkorn entsetzt.
Wie nicht anders zu erwarten, erhob daraufhin etwa einen Monat später, am 17.09.2023, der Eigentümer Klage gegen die die Stadt Herford.
Doch erst etwa ein Jahr später beschäftigte sich der Verwaltungsvorstand erneut mit dem Thema und dort „wird beschlossen, den Bescheid zurückzuziehen“. Hier zeigt sich erneut, wie gleichgültig dem Bürgermeister offenbar die gewählten Volksvertreter sind. „Ganz offensichtlich ist der Bürgermeister der Ansicht, er könne im Haupt- und Finanzausschuss getroffene Beschlüsse einfach so im Verwaltungsvorstand wieder aufheben, ohne darüber zu informieren“, kritisiert Haferkorn. Dass in der Verwaltung der Stadt Herford niemand diese Anweisung des Bürgermeisters umgesetzt hat und das Verwaltungsgericht den Bescheid schließlich aufheben musste, zeigt abermals, dass dem Bürgermeister die Kontrolle über seine Verwaltung längst entglitten zu sein scheint.