CDU Stadtverband Herford

CDU-Stadtverband fordert vom Bürgermeister und seinen Vertretern: Keine Teilnahme an Veranstaltungen der Milli Görüs-Bewegung!

Die CDU Herford fordert den Bürgermeister und seinen Stellvertreter auf, als Vertreter der Stadt an keinen Veranstaltungen der Milli Görüs-Bewegung teilzunehmen. Auch darf es seitens der Stadt Herford keinerlei Einladungen an die Milli Görüs-Bewegung geben.

Auf die Anfrage der CDU-Ratsherren Beck und Gorsler liegt nun die schriftliche Stellungnahme des Bürgermeisters vor. Dort erklärt er: „Selbstverständlich ist eine Teilnahme an Veranstaltungen von verfassungsfeindlichen Bewegungen und Organisationen nicht mit dem Amt des Bürgermeisters vereinbar.”

Wenn der Bürgermeister nach dieser Vorgabe handeln würde, dürfte er keine Veranstaltungen der Milli Görüs-Bewegung besuchen. Denn die Milli Görüs-Bewegung ist eine „verfassungsfeindliche Bewegung”.

Das teilt der Verfassungsschutz des Landes NRW in seinem öffentlich zugänglichen Bericht ausdrücklich und unmissverständlich mit. Die Milli Görüs-Bewegung gehört zu den Organisationen und Strukturen, deren Verfassungsfeindlichkeit bereits erwiesen ist (vgl. Verfassungsschutzbericht des Landes NRW, April 2023 und 2024).

„Es ist völlig unverständlich, dass der Bürgermeister und der SPD-Fraktionsvorsitzende Besler diese Fakten und die Erkenntnisse des Bundesministeriums des Inneren und des Verfassungsschutzes NRW komplett ignorieren,“ kritisiert Jörg Haferkorn, der Vorsitzende des CDU-Stadtverbands. Das Ausmaß der verfassungsfeindlichenund antisemitischen Gesinnung eines führenden Mitglieds der Milli Görüs-Bewegung aus Herford zeigt sich überdies auch an mehreren Posts in den sozialen Medien.

Es wirkt schon fast hilflos, wenn der Bürgermeister nunbehauptet, es habe „eine Anfrage zur Einschätzung von Milli Görüs bei der zuständigen Stelle der Sicherheitsbehörde“ gegeben. Warum erfolgteüberhaupt eine Anfrage, wo doch für jedermann nachlesbar ist, dass die Milli Görüs-Bewegung erwiesen verfassungsfeindlich ist?

Wer die „zuständige Stelle“ gewesen ist, teilt der Bürgermeister nicht mit. Auch zum Ergebnis der Anfrage schweigt sich der Bürgermeister aus. Dass jemand der „zuständigen Sicherheitsbehörde“ dem Bürgermeister mitgeteilt hat, die Milli Görüs-Bewegung sei entgegen der Feststellung des Verfassungsschutzes NRW nicht verfassungsfeindlich, ist kaum vorstellbar.

Was bleibt ist die Erkenntnis, dass der Bürgermeister der Stadt Herford keine Bedenken hat, verfassungsfeindliche Bewegungen anlässlich ihrer religiösen Festivitäten zu besuchen.

Dass der Bürgermeister und sein Fraktionsvorsitzender Besler darüber hinaus offen für einen Austausch mit verfassungsfeindlichen Gruppierungen plädieren, ist mehr als besorgniserregend. Sich öffentlich und medienwirksam mit Feinden der Verfassung gemein zu machen, sich „erfreut“ darüber zu zeigen, mit der Milli Görüs-Bewegunde „feiern zu dürfen“ oder sich „für die freundliche Aufnahme in die Gemeinschaft“ zu bedanken stärkt weder die Demokratie, noch ist damit ein Austausch über grundlegende Werte unserer Verfassung verbunden. Die Gefahr der Milli Görus-Bewegung besteht laut den Bundesbehörden gerade darin, dass sie versucht, über politische und gesellschaftliche Einflussnahmen eine nach ihrer Interpretation islamkonforme Ordnung durchzusetzen. Mit solchen Besuchen öffnet der Bürgermeister diesem Ansinnen bereitwillig Tor und Tür. Dass die Herforder SPD diese Besuche zudem noch öffentlich verteidigtund gleichzeitig zu „Demonstrationen gegen rechts“ aufruft, ist grotesk. Eine klare Linie gegen Rechtsextremismus sieht anders aus!

„Die CDU engagiert sich hingegen uneingeschränkt gegen Rechtsextremismus. Hierzu gehört, dass weder einheimische noch zugewanderte Extremisten, die antisemitische Feindbilder schüren und verfassungsfeindliche Ansichten vertreten, unsere Gesprächspartner sein können“, macht Haferkorn deutlich. Die klare Haltung, die wir Demokraten, ob mit oder ohne Migrationshintergrund gegen deutschen Antisemitismus und Verfassungsfeindlichkeit haben, muss ebenso auch für zugewanderten Antisemitismus und Verfassungsfeindlichkeit gelten.