CDU Stadtverband Herford fordert Sorgfalt bei der Projektplanung
CDU Stadtverband Herford fordert angesichts der steigenden Verschuldung der Stadt und der Entwicklung beim Archäologischen Fenster mehr Bemühungen bei der Haushaltskonsolidierung.
Das Archäologische Fenster am Münster ist ein Projekt, das die Stadt historisch und kulturell ganz sicher bereichern würde. Daher wäre es wünschenswert, wenn die Stadt Herford durch das freigelegte über 1200 Jahre alte Bodendenkmal aufgewertet würde. Ein ohne jeden Zweifel tolles Projekt, um die Herforder Geschichte offen und erlebbar darzustellen.
Mit großer Sorge blickt der Stadtverband der CDU auf die aktuelle finanzielle Entwicklung, wonach das Projekt nun rund 6 Mio. Euro kosten soll. Noch im Jahr 2021 war die Stadt in einer Machbarkeitsstudie von Kosten in Höhe von 3,3 Mio. Euro ausgegangen, die durch Fremdmittel finanziert werden sollten. Die Finanzierung über Fördermittel und Spenden war schon damals ein wichtiger Punkt des Projekts. Die Verwaltung hatte damals (Vorlage RA/32/2021) lediglich in einem sog. "Worst Case Szenario" darauf hingewiesen, dass eine mögliche Kostenüberschreitung von 10 % (350.000 €) von der Stadt Herford getragen werden müsste.
Die nunmehr berechneten Kosten von 6 Mio. Euro übersteigen die ursprünglichen Planungen erheblich und sorgen für eine Beteiligung der Stadt Herford an den Kosten in Millionenhöhe. Zudem bleibt auch die Frage offen, ob das Ende der “finanziellen Fahnenstange” bereits erreicht ist. Auf die bisherigen finanziellen Planungen war jedenfalls bisher nicht ausreichend Verlass. Es besteht daher die Sorge, dass die so bezeichnete “Restfinanzierung” im Laufe der Zeit um weitere Millionen anwächst.
Im Haushaltsplan für die kommenden Jahre weist die Stadt eine stetig weiter steigende Verschuldung aus. Wenn ein ursprünglich für die Stadt Herford nahezu kostenneutrales Projekt nunmehr Millionenbeträge kosten soll, so stellt sich die Frage nach der Finanzierung. Ohne Einsparungen an anderer Stelle sind es die Herforder Bürger, die nun die Mehrkosten des Projekts übernehmen müssten. “Es darf nicht nur darum gehen, angesichts der Schulden der Stadt die Erträge etwa durch die Anhebung der Gewerbesteuer oder der Grundsteuer B zu steigern, sondern es müssen auch insbesondere nicht eingeplante Aufwendungen kritisch hinterfragt werden. Zumindest sollte es aber einen Plan geben für eine adäquate Gegenfinanzierung. Hier kann natürlich ein Gedanke sein, andere Projekte, die noch nicht so weit gediehen sind, zeitlich zu schieben”, fordert der Stadtverbandsvorsitzende der CDU Jörg Haferkorn mehr Haushaltsdisziplin.
Mit dem Vorgehen in dieser Angelegenheit verspielt Bürgermeister Kähler zudem das Vertrauen der Bürger und Ratsmitglieder. Zunächst wird kurzfristig eine Sondersitzung des Rates anberaumt und eine Beschlussvorlage mitgeliefert, die den zu entscheidenden Sachverhalt - nämlich die vom Bürgermeister begehrte Zustimmung zur “Restfinanzierung” - bestenfalls oberflächlich beleuchtet. Einen Tag (!) vor der Sitzung wendet sich der Bürgermeister dann erneut mit dem Ergebnis eines Prüfauftrags an die Ratsmitglieder in welcher mitgeteilt wird, dass eine Zustimmung gar nicht mehr erforderlich sei.
“Durch die Verträge aus 2017, basierend auf den entsprechenden Beschlüssen des Rates und des HFA, hat sich die Hansestadt Herford verbindlich verpflichtet, etwaige gegenüber der ursprünglichen Planung entstehende unabweisbare Mehrkosten beim Bau des AFaM zu tragen.”
Wenn das so wäre, dann benötigte man die Abstimmung in der heutigen Ratssitzung nicht. Es wäre also nur konsequent, den Tagesordnungspunkt abzusetzen. Über die Frage, ob die entstandenen Mehrkosten unabweisbar sind, ist jedenfalls eine Abstimmung nicht erforderlich, denn das ist eine rechtliche und tatsächliche Frage, die nicht der unmittelbaren Disposition der Ratsmitglieder unterliegt.
Auch der Umstand, dass alle Ratsmitglieder vom Bürgermeister ausdrücklich darauf hingewiesen wurden, dass ihr Abstimmungsverhalten persönliche Schadensersatzansprüche nach sich ziehen könne, sollte Grund genug sein, den übereilten Tagesordnungspunkt abzusetzen. Denn Ratsmitglieder müssen sich sorgfältig auf die Beschlussfassung vorbereiten und, soweit ihnen die eigene Sachkunde fehlt, notfalls die Expertise von Fachbehörden, in schwierigen Fällen ggf. auch den Rat externer Gutachter in Anspruch nehmen.
So entsteht jedenfalls der Eindruck, gewählte Ratsmitglieder mit einem Verweis auf Schadensersatzansprüche disziplinieren zu wollen. Das schadet unserer Meinung nach der Demokratie und degradiert Politiker letztlich zum Erfüllungsgehilfen.