CDU Stadtverband Herford

Kontrollen der Kirchengemeinden während der Corona-Pandemie

Dass die freie Religionsausübung ein besonders schützenswertes Gut ist wird schon allein dadurch deutlich, dass diese im Grundgesetz unter Art. 4 garantiert wird. Dass auch wir als christliche Partei diese freie Religionsausübung unterstützen, steht für den CDU Stadtverband Herford außer Frage.
Die aktuelle Situation rund um die Corona-Pandemie macht es unabdingbar, dass die Gemeinden in Herford und im ganzen Land neue Wege gehen, um ihre Gemeindemitglieder und alle anderen Menschen vor einer weiteren Ausbreitung des Coronavirus zu schützen. Daher unterstützen wir – auch wenn es allen Beteiligten schwerfällt – den weitestgehenden Verzicht auf Präsenzgottesdienste oder ähnliche Zusammenkünfte. Wir als CDU Stadtverband Herford sind uns sicher, dass man auch auf anderen Wegen mit Gott in Kontakt treten und beten kann. Die aktuell gültige Coronaschutzverordnung in der Version vom 16.12.2020 erlaubt zwar die Ausübung von Gottesdiensten, stellt hierfür jedoch – völlig zurecht – hohe Anforderungen an die Veranstalter. Ein Verbot der Gottesdienste wäre rechtlich nicht durchsetzbar gewesen und so haben alle Bundesländer darauf verzichtet, so auch das Land NRW.

Dass nun am vergangenen Samstag, den 02.01.2021, im Herforder Ortsteil Falkendiek eine Religionsgemeinschaft einen Gottesdienst mit (zu) vielen Besuchern und unter Missachtung der geltenden Vorschriften durchgeführt hat, ist mehr als fahrlässig gegenüber den Menschen unserer Gesellschaft und ein Schlag ins Gesicht all jener, die unter der Corona-Pandemie leiden und sich trotzdem an die geltenden Regeln halten. Menschen erkranken schwer, einige sterben gar, Existenzen stehen auf dem Spiel, Arbeitsplätze sind gefährdet, das gesellschaftliche und soziale Leben kommt weitestgehend zum Erliegen und eine kleine Gruppe nimmt für sich das Recht in Anspruch, ihre eigenen Interessen im Namen Gottes über die der Allgemeinheit stellen zu können? Das ist mit Nachdruck zu verurteilen und nicht akzeptabel!

Vor diesem Hintergrund begrüßt der CDU Stadtverband Herford ausdrücklich die deutliche Stellungnahme von Landrat und Bürgermeister zu diesem Thema am gestrigen Montag in der Presse.

Als wir dann jedoch heute Morgen der Presse entnehmen mussten, dass entsprechende Hinweise auf ein Fehlverhalten speziell dieser Gemeinde bereits seit August vorlagen, waren wir doch mehr als verwundert und fragen uns, warum hier nicht längst gehandelt wurde? Gestern noch die völlig überraschte und augenscheinlich echt gefühlte Empörung, heute schon wird deutlich, dass man offenbar nicht alles getan hat, um dieses Verhalten zu unterbinden. Nicht, dass hier Täter und Opfer vertauscht werden sollen, gegen die Regeln hat offensichtlich die Gemeinde verstoßen, aber einmal mehr wird deutlich, dass die besten Regeln und Gesetze nichts bringen, wenn ihre Einhaltung nicht kontrolliert wird. Lagen wie in diesem Fall offenkundig Hinweise auf ein Fehlverhalten vor, muss sich der Verwaltungschef schon fragen lassen, warum hier nicht engmaschig und scharf kontrolliert wurde, um ähnliche Verstöße zu verhindern.

Wir fragen daher Bürgermeister Tim Kähler und Landrat Jürgen Müller:

-    Wie können solche und ähnliche Vergehen in Zukunft verhindert werden? Reichen hier schriftliche Erklärungen der Gemeinden und „stichpunktartige Kontrollen“ nicht aus, müssen offensichtlich andere Wege gesucht werden.
-    Inwieweit können Kontrollen so angepasst werden, damit diese auch dann durchgeführt werden, wenn die Gottesdienste stattfinden?
-    Inwieweit sind Absprachen mit dem Landrat als Kreispolizeibehörde zu treffen, um die Stadt bei diesen Kontrollen zu unterstützen?
-    Wie sahen außer den zu erwartenden Bußgeldern die verhängten Sanktionen für die Mitglieder der Gemeinde aus, gab es beispielsweise entsprechende Quaratäneanordnungen durch das Gesundheitsamt?
-    Sollen sich die Bürgerinnen und Bürger über den Notruf 110, über die Direktwahl 05221/888-0 an die Polizei wenden oder gibt es eine Telefonnummer unter der das Ordnungsamt kontaktiert werden kann, wenn ein begründeter Verdacht auf einen entsprechenden Verstoß gegen die Coronaschutzverordnung besteht?

Es bleibt zu hoffen, dass dieser Gottesdienst nicht zu einem erneuten Anstieg der Corona-Fallzahlen führt und durch ein solch rücksichtsloses Verhalten auch noch unser Gesundheitssystem und die Mitarbeitenden in den Krankenhäusern belastet werden.

Thomas Beck
Stadtverbandsvorsitzender