Entlastungen bei der Grundsteuer müssen allen Herfordern zugutekommen
Auf Antrag der SPD und ihrer Schwesterpartei, der Union für Herford, wurde der differenzierte Hebesatz bei der Grundsteuer B wieder abgeschafft. Der neue einheitliche Grundsteuerhebesatz von 778 Punkten für Wohn- und Nichtwohngrundstücke soll laut Antragstellern eine Entlastung bringen. Rund 4 Millionen Euro wird diese Maßnahme voraussichtlich kosten. Doch mit diesem Geld sollen nur die 2.800 Eigentümer von Nichtwohngrundstücken entlastet werden. Die 18.000 Eigentümer von Wohngrundstücken gehen leer aus.
„Wir als CDU haben uns für einen differenzierten Hebesatz mit den vom Finanzministerium NRW vorgeschlagenen Hebesätzen stark gemacht. Diese liegen für Wohngrundstücke unter dem aktuellen Wert. Nur durch den differenzierten Hebesatz ist eine gerechtere Steuererhebung möglich. Von dem Antrag der CDU hätten auch die 18.000 Wohneigentümer und damit auch viele Mieter in Herford profitiert”, erläutert der CDU Fraktionsvorsitzende Thomas Beck.
Wenig seriös ist zudem wieder einmal die Informationspolitik des Bürgermeisters. Bei den Beratungen zum Haushalt hatte die CDU eindringlich auf die Notwendigkeit hingewiesen, sich um Einsparungen zu bemühen und Einsparpotentiale aufzuzeigen. Damals war die Antwort, dass das nicht möglich sei und die Politik doch selbst Vorschläge machen solle.
Nun ist es – offenbar völlig unerwartet - möglich, auf Einnahmen aus der Grundsteuer in Höhe von rund 4 Millionen zu verzichten. Wenn dieses Geld zur Verfügung steht, dann wäre eine Entlastung aller Grundsteuerpflichtigen, so wie von der CDU gefordert, dringend erforderlich gewesen.
Denn unabhängig davon, ob man den differenzierten oder den einheitlichen Hebesatz anwendet: Der Vorschlag der SPD und der UFH den Grundsteuerhebesatz auf 778 Punkte festzusetzen liegt über den aufkommensneutralen Hebesätzen, die das Finanzministerium mit 747 Punkten (einheitlich) und 571 Punkten (differenziert) veröffentlicht hat.
Ferner ist es selbst in Wahlkampfzeiten erschreckend, wenn sich scheinbar fachkundige Ratsmitglieder an das Rednerpult stellen und den Antrag der CDU, der sich an den Empfehlungen des Finanzministeriums NRW orientiert als Wegwerfprodukt bezeichnen, obwohl diese Empfehlungen in vielen Kommunen bereits erfolgreich umgesetzt werden, um die Bürgerinnen und Bürger in der Breite fair zu entlasten. Übertroffen wird der negative Eindruck tatsächlich auch noch in der gleichen Debatte, wenn die stellv. Fraktionsvorsitzende der UFH, Meike Voßmerbäumer, die heimische Wirtschaft mit einer Melkkuh vergleicht, die man gelegentlich mal füttern sollte, vermutlich, um sie anschließend besser melken zu können. Spätestens dann ist offensichtlich, dass dieser Antrag eine politische Selbstoffenbarung für weitere geplante Steuererhöhungen ist. „Die CDU Herford wird sich weiterhin für gerechtere Grundsteuern in Herford einsetzen. Die ausufernde Ausgabenpolitik des Bürgermeisters in den letzten Jahren darf nicht zur immer stärker werdenden finanziellen Bürde der Menschen in Herford werden“, erklären Haferkorn und Beck.