Keine Benachteiligung von Wohngrundstücken durch die Grundsteuer
CDU Herford spricht sich gegen die Benachteiligung von Wohngrundstücken durch den geplanten einheitlichen Hebesatz bei der Grundsteuer B aus.
Die Stadt Herford beabsichtigt, im kommenden Haushalt die Grundsteuer B (also die jährliche Steuer auf unbebaute Grundstücke, Ein- und Zweifamilienhäuser und Geschäftsgrundstücke) auf über 1.013 Prozentpunkte anzuheben.
“Der geplante einheitliche Hebesatz bei der Grundsteuer B fördert eine Ungleichbehandlung und erschwert es insbesondere einkommensschwächeren Haushalten, sich angemessenen Wohnraum zu leisten”, kritisiert der Stadtverbandsvorsitzende Jörg Haferkorn die Pläne des Bürgermeisters. Betroffen davon sind Eigentümer und Mieter gleichermaßen, denn Erhöhungen bei der Grundsteuer werden auf die Mieter bei den Nebenkosten komplett umgelegt.
Die Benachteiligung durch die geplante Anhebung ist besorgniserregend. Nach ersten Berechnungen der Stadt müssen beispielsweise für Einfamilienhäuser durchschnittlich über 55 Prozent höhere Steuern gezahlt werden. Für Geschäftsgrundstücke sinkt die Grundsteuer dagegen um durchschnittlich 47 Prozent. In Einzelfällen werden die Zahlen noch viel weiter auseinanderlaufen.
Die CDU Herford spricht sich daher für differenzierte Hebesätze aus. Wohngrundstücke werden dann mit einem anderen Hebesatz besteuert als Nichtwohngrundstücke. So ist es möglich, die Grundsteuer auf Wohngrundstücke sozial gerechter zu gestalten.
Die rechtlichen Möglichkeiten dafür sind vom Land NRW bereits geschaffen worden. Es ist gesetzlich vorgesehen, die Hebesätze zur Grundsteuer B danach zu differenzieren, ob es sich um Wohngrundstücke oder Nichtwohngrundstücke handelt. “Für Wohngrundstücke könnte dann ein niedriger Hebesatz festgesetzt werden, so dass es bei Einfamilienhäusern nicht zu der jetzt geplanten erheblichen Verteuerung kommt und Geschäftsgrundstücke im Gegenzug auch nicht so massiv entlastet werden, wie geplant”, erklärt Haferkorn.
“Ich bedauere es sehr, dass der Bürgermeister von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch machen will”, zeigt sich Haferkorn enttäuscht.
Zwar ist es richtig, dass mit der Festlegung von differenzierten Hebesätzen umfangreiche Begründungspflichten verbunden sind und es möglicherweise auch Eigentümer gibt, die den Rechtsweg beschreiten, wodurch sich das Klagerisiko für die Stadt Herford erhöht. Dies kann jedoch kein Grund sein, sich für den einfachen und vermeintlich leichten Weg der Beibehaltung der einheitlichen Hebesätze zu entscheiden, nur weil die Verwaltung Begründungsaufwand scheut oder sich diesen nicht zutraut.
“Meine Erwartung ist, dass sich der Bürgermeister für die Interessen der Herforderinnen und Herforder einsetzt und keine höchst ungerechte Besteuerung vorschlägt, nur weil sie einfacher und risikoloser umzusetzen ist”, ermutigt Haferkorn den Bürgermeister und verweist auf die Hilfe aus dem Finanzministerium.
Denn das Ministerium unterstützt alle Städte, die von der Möglichkeit der differenzierten Hebesätze Gebrauch machen wollen mit einem Expertengutachten. Die Argumente aus dem Gutachten geben den Kommunen eine gute Basis, um ihre Beschlussfassung fundiert vorzubereiten und rechtssicher umzusetzen.
Auch hat das Finanzministerium für die Stadt Herford auf Basis des aktuellen Hebesatzes von 501 % bereits aufkommensneutrale Hebesätze für die Grundsteuer B (Wohngrundstücke) mit 569 % und Grundsteuer A (Nichtwohngrundstücke) mit 1.179 % errechnet. “Das sind erheblich Unterschiede, die sich bei den Bürgern spürbar auswirken”, so Haferkorn.
Mit den nach Wohn- und Nichtwohnnutzung differenzierten Sätzen der Grundsteuer B lässt sich eine faire und zukunftsfähige Grundsteuer erreichen. Alle Bürgerinnen und Bürger in Herford müssen sich Wohnen leisten können – ein einheitlicher Hebesatz ist hierfür der falsche Ansatz.