CDU Stadtverband Herford

„Herr Kähler, warum schaffen Sie es nicht, verfassungsfeindliche Bewegungen auch als solche zu betiteln?“

Der Brief des Bürgermeisters an den Innenminister des Landes NRW macht deutlich, wie schwer sich der Bürgermeister und seine SPD in Herford damit tun, eine verfassungsfeindliche Bewegung auch klar und deutlich als solche zu bezeichnen und sich öffentlich von ihr abzugrenzen.

Seit Wochen rechtfertigen sich der Bürgermeister und die SPD für ihre Besuche bei Anhängern der erwiesen verfassungsfeindlichen Milli Görüs-Bewegung im Oktober 2023 und April 2024. Statt hier eigenes Fehlverhalten oder Blauäugigkeit einzuräumen, unterstellt die SPD den Kritikern der Besuche, man würde sich auf Kosten anderer Glaubensgemeinschaften profilieren. Das liegt nicht nur absolut neben der Sache, sondern ist auch ehrverletzend. 

„Wenn der Bürgermeister oder seine Stellvertreter der Einladung einer verfassungsfeindlichen Bewegung folgen, ist das ein verheerendes Signal für unsere Demokratie und das Vertrauen der Bürger in die Herforder Kommunalverwaltung“, kritisiert Jörg Haferkorn, der Vorsitzende des CDU-Stadtverbands. 

In seinem Brief an den Innenminister behauptet Bürgermeister Kähler, dass „an keiner Stelle im Verfassungsschutzbericht“ festgestellt werde, die Milli Görüs-Bewegung sei „verfassungsfeindlich“. Diese Behauptung entspricht nicht der Wahrheit! Genau das ist der Grund, warum die CDU diese Besuche kritisiert.  

Im aktuellen Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen 2023 lässt sich auf Seite 396 nachlesen, dass Organisationen, „deren Verfassungsfeindlichkeit bereits erwiesen ist“ im Folgenden im Fettdruck gekennzeichnet werden. Auf Seite 400 ist die „Milli Görüs-Bewegung“ im Fettdruck aufgelistet. Auch im Verfassungsschutzbericht des Jahres 2022, veröffentlicht im April 2023 (also vor dem Besuch des Bürgermeisters bei der Milli Görüs-Bewegung im Oktober 2023), lässt sich auf Seite 386 und 390 die erwiesene Verfassungsfeindlichkeit der Milli Görüs-Bewegung nachlesen. 

Im Verfassungsschutzbericht des Bundes für das Jahr 2022 heißt es auf Seite 363, dass bei den genannten Gruppierungen, darunter auch die Milli Görüs-Bewegung, „die vorliegenden tatsächlichen Anhaltspunkte in ihrer Gesamtschau zu der Bewertung geführt haben, dass die Gruppierung verfassungsfeindliche Ziele verfolgt, es sich mithin um eine extremistische Gruppierung handelt.“ 

„Um es ganz deutlich zu sagen: Wäre die Milli Görüs-Bewegung nicht verfassungsfeindlich, so wäre es ganz sicher der richtige Weg, durch gegenseitigen Kontakt, Austausch und gemeinsame Gespräche an einer gelingenden Integration zu arbeiten“, stellt Haferkorn klar. Hingegen dürfen wir verfassungsfeindliche Bewegungen nicht dadurch salonfähig machen, dass wir ihren Einladungen folgen und gemeinsam mit ihnen feiern. Denn die Gefahr der Milli Görus-Bewegung besteht laut den Bundesbehörden schließlich gerade darin, dass sie versucht, über politische und gesellschaftliche Einflussnahmen eine nach ihrer Interpretation islamkonforme Ordnung durchzusetzen. Der Bürgermeister öffnet diesem Ansinnen durch sein Handeln Tür und Tor. 

Er sollte sich daher schnellstmöglich erklären, warum es im Jahr 2023 und 2024 zu den Besuchen gekommen ist und ob er nach wie vor der Auffassung ist, hier richtig gehandelt zu haben! 

Bislang verfährt der Bürgermeister nach der Devise, Kontakt und Austausch wird gepflegt, bis die Gruppierung vom Innenministerium verboten wird. Das sendet ein fatales Signal an die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt. Gemeinsame Feiern mit Gruppierungen, die im Verfassungsschutzbericht als erwiesen verfassungsfeindlich klassifiziert sind, wird es mit der CDU nicht geben. Die klare Haltung gegen deutschen Antisemitismus und Verfassungsfeindlichkeit muss auch für zugewanderten Antisemitismus und Verfassungsfeindlichkeit gelten.